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"(...) und es bleibt zu hoffen, dass das Bundesverfassungsgericht auf die zu erwartende Verfassungsbeschwerde CJ Hopkins wie schon im Fall Reichelt beweist, dass auch 2024 Meinungs- und Kunstfreiheit nach wie vor in Deutschland gelten – auch und gerade für Regierungskritiker."

Solange man das Geld, den Anwalt, die Kraft und den Bekanntheitsgrad hat, das oberste Gericht anzurufen. Und das schliesst - und hat es schon immer - die Mehrheit der Bevölkerung aus.

Viel Erfolg, CJ Hopkins, und viel Glück (und möge es wider Erwarten schnell gehen).

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